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| Bootfahren
mit dem eigenen Boot im Fränkischen Seenland |
Zulassungs- und genehmigungsfrei:
Befahren der Seen mit Wasserfahrzeugen ohne Maschinenantrieb, die nicht länger
als 9,20 m sind und keine Wohn-, Koch- oder Sanitäranlagen besitzen.
Zulassungs- und
genehmigungspflichtig:
Elektromotorboote, wobei die Motorleistung höchstens 4,0 kW betragen
darf
und die Bootslänge auf höchstens 9,20 m beschränkt ist.
Segelboote, die mit einem Elektrohilfsmotor
oder mit einer Wohneinrichtung
(allseitig geschlossener Aufbau mit einer lichten Höhe von mehr als 120
cm) ausgestattet sind.
Für den Igelsbachsee werden grundsätzlich
keine Zulassungen
bzw. Genehmigungen erteilt.
Anträge auf Zulassung/Genehmigung
nach
der Bayerischen Schifffahrtsordnung sind an das
Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen
Sachgebiet 32 -
Friedrich-Ebert-Straße 18
91781 Weißenburg
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Altmühlsee
Auf dem gesamten See (450 ha) mit Ausnahme der Schutzzone um die
Vogelschutzinsel.
Zweckverband
Altmühlsee, 91710 Gunzenhausen,
Marktplatz 25, Tel.:
09831/508-191 und -192 |
Großer
Brombachsee
Auf dem gesamten See (870 ha) mit Ausnahme der abgegrenzten
Naturschutzzonen und Badebereiche.
Zweckverband Brombachsee
Tel.: 09144/571
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Rothsee-Hauptsperre
Auf dem gesamten See (1,6 km ² ) mit Ausnahme des
Naturschutzgebiets, des Ein- und Auslaufs, Segelhafens und
Badebereichs.
Auskunft: Zweckverband
Rothsee
Weinbergweg 1, 91154 Roth,
Tel.: 09171/81310, Fax 09171/817310
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Dennenloher See, 22 ha.
Gemeindeverwaltung, Telefon 09836/236
Hahnenkammsee
23 ha,
Tiefe bis 4,50 m.
Zweckverband
Hahnenkammsee, Tel.: 09833/790
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Kleiner und Grosser Brombachsee
Auf dem gesamten See mit Ausnahme der abgegrenzten Naturschutzzonen
und Badebereiche.
Auskunft: Zweckverband Brombachsee, Telefon (0 91 44) 5 71
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Igelsbachsee
Auf dem gesamten See.
Auskunft: Zweckverband Brombachsee, Telefon (0 91 44) 5 71
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